INFORMATIONEN

Die Lebensmittelausgabe erfolgt an Bezieher/Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung sowie an Personen mit geringem Einkommen bzw. in besonderen Notlagen.

Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt gegen einen kleinen Beitrag pro „Einkauf“ für jede mitversorgte erwachsene Person.

Zum „Einkauf“ berechtigt ein Kundenausweis, der im Büro der Durlacher-Tafel nach telefonischer Vereinbarung ausgestellt wird.

MITZUBRINGEN SIND:

  • Passbild
  • Personalausweis
  • oder Pass

EINKOMMENSNACHWEISE
und/oder andere Nachweise, welche die Bedürftigkeit belegen, wie:

  • Rentenbescheid
  • Bescheide über Arbeitslosengeld
  • Grundsicherung
  • Wohngeld

ÖFFNUNGSZEITEN

Familien:
Dienstag 8:00 – 11:30 Uhr
Senioren:
Mittwoch 8:00 – 11:30 Uhr
Alle anderen Personen:
Freitag 8:00 – 11:30 Uhr

Die Lebensmittelausgabe erfolgt dienstags, mittwochs und freitags in unseren Räumen in Schinnrainstr. 11, 76227 Karlsruhe

Zu beachten: Die ausgegebenen Lebensmittel sind zum sofortigen Verzehr und nicht zur Bevorratung vorgesehen, da das Mindesthaltbarkeitsdatum i. d. R. erreicht ist.