Die Lebensmittelausgabe erfolgt an Bezieher/Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung sowie an Personen mit geringem Einkommen bzw. in besonderen Notlagen.
Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt gegen einen kleinen Beitrag pro „Einkauf“ für jede mitversorgte erwachsene Person.
Zum „Einkauf“ berechtigt ein Kundenausweis, der im Büro der Durlacher-Tafel nach telefonischer Vereinbarung ausgestellt wird.